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Arbeitsagenturbezirke

Arbeitsagenturbezirke

Die Arbeitsagenturbezirke (AA) sind Teil der Gebietsstruktur der Bundesagentur für Arbeit. Derzeit –Gebietsstand 2024 –gibt es 150 Arbeitsagenturbezirke.

Herkunft/Urheber: Bundesagentur für Arbeit
Methode/Struktur: Die Arbeitsagenturbezirke sind nach dem Gebietsstand 2012 weitestgehend kreisscharf geschnitten. Mit der Anpassung der Agenturbezirke an die Kreisgrenzen verfolgt die BA vor allem das Ziel, bessere Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit den kommunalen Arbeitsmarktakteuren zu schaffen. Die neuen Agenturbezirke stellen allerdings ein administratives – kein funktionalräumliches – Gebietsraster dar. (Hirschenauer 2013)
Entwicklung/Umsetzung für Deutschland: Die Neuabgrenzung der Arbeitsagenturbezirke erfolgte in drei Wellen: zum 1.7.2012, zum 1.10. 2012 und zum 1.1.2013. Diese Neuabgrenzung hatte Fusionierungen sowie Neugründungen ganzer Agenturen zur Folge. Des Weiteren wurden Gebietsteile von Agenturen neu zugeordnet. Dadurch ist die Zahl der Arbeitsagenturbezirke von 178 auf 156 gesunken. Nach aktuellem Gebietsstand gibt es noch 150 Arbeitsagenturbezirke. (Bundesagentur für Arbeit, Statistik 2024)
Die kreisscharfe Gebietsabgrenzung bedeutet, dass jedes Agenturgebiet genau einen Kreis oder mehrere Kreise umfasst. Ausnahmen bildet das Land Berlin, mit weiterhin drei Agenturen. (Hirschenauer 2013)

Arbeitsagenturbezirke

Grundlagenliteratur: Bundesagentur für Arbeit, Statistik: Gebietsstruktur der Bundesagentur für Arbeit (Stand 23.09.2024)

Bundesagentur für Arbeit, Statistik (2024): BA-Gebietsstruktur: Zuordnung der Geschäftsstellen zu Agenturen für Arbeit (Stand 23.09.2024)
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Agenturbezirke (AA) mit Zuordnung zu Regionaldirektionsbezirken (RD), Kreisen und Ländern incl. Gebietsdurchschneidungen_Stand2024.xlsx

weiterführende Literatur: Hirschenauer, Franziska (2013): Integrationserfolge hängen von regionalen Gegebenheiten ab. IAB Kurzbericht 05/2013.
kb0513.pdf