BP:
 

Migrationshintergrund

Migrationshintergrund

Die Definition von Migrationshintergrund ist nicht einheitlich und eindeutig. Eine etablierte Definition stammt vom Statistischen Bundesamt, gemäß dieser Definition „[hat] [e]ine Person […] einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.“ (Statistisches Bundesamt 2022: 5) Diese Definition schließt konkret die folgenden Personen ein: „Zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer/-innen, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler/-innen, Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben [und] mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Kinder der vier zuvor genannten Gruppen“. Im konkreten Forschungsfall wird meist anhand der jeweils vorliegenden Variablen versucht, sich dieser Definition anzunähern. Da eine vollständige Deckungsgleichheit jedoch selten erreicht werden kann, bestehen, auch innerhalb des BIBB, unterschiedliche Operationalisierungen von Migrationshintergrund.

Herkunft/Urheber: Statistisches Bundesamt u.a.
Methode/Struktur: Im BIBB werden zumeist die Variablen Staatsangehörigkeit und Muttersprache zur Abbildung des Migrationshintergrunds genutzt. Einen Überblick über die Operationalisierung des Migrationshintergrunds in ausgewählten BIBB-Datensätzen geben Settelmeyer und Erbe in ihrem wissenschaftlichen Diskussionspapier aus dem Jahr 2010.
Entwicklung/Umsetzung für Deutschland: -

Migrationshintergrund

Grundlagenliteratur: Statistisches Bundesamt (2022): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2020 –. Fachserie 1 Reihe 2.2, Statistisches Bundesamt: Wiesbaden.

Settelmeyer, Anke, Erbe, Jessica (2010): Migrationshintergrund. Zur Operationalisierung des Begriffs in der Berufsbildungsforschung. Wissenschaftliche Diskussionspapiere. Schriftenreihe des Bundesinstituts für Berufsbildung, Heft 112.